Hilfreiche Informationen
Gespräch mit den Angehörigen
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über das Sterben und Ihre Beerdigung!
Einerseits ist richtig: Wer im Gespräch mit seinen Angehörigen Wünsche und Erwartungen äußert, mutet ihnen viel zu. Und oft wollen die Angehörigen von diesem Thema gar nichts hören – das Thema Tod und Trauer schieben wir alle gerne weit weg. Hinzu kommt vielleicht auch die Furcht vor der Verantwortung, wenn schwierige Entscheidungen zu treffen sind oder wohlmöglich der Wille des/der Sterbenden gegenüber den Ärzten durchgesetzt werden soll.
Andererseits ist solch ein Gespräch und das Aussprechen von Wünschen und Vorstellungen sehr hilfreich für die Angehörigen, weil sie dann im Falle des Sterbens und des Todes im Sinne der Betroffenen handeln können.Wir nennen nur ein paar Fragen, über die es sich zu reden lohnt:
- Was erwarte ich nach dem Tod? Woran glaube ich?
- Wovor habe ich eigentlich Angst – vor dem Tod oder vor dem Sterben?
- Wie möchte ich einmal beerdigt werden? Urne? Oder Sarg? Auf welchem Friedhof? In welcher Grabform? (Dazu ist es hilfreich gemeinsam auf Friedhöfe zu gehen und sich die verschiedenen Bestattungsformen einmal anzuschauen.)
- Wer soll die Trauerfeier nach Möglichkeit halten?
- Gibt es ein Lied, einen Spruch, ein Bibelwort, das in der Trauerfeier vorkommen soll? Was verbinde ich damit?
- Wer soll bei der Trauerfeier dabei sein? Wer soll benachrichtigt werden?
- Was wünsche ich mir für die Menschen, die ich dann zurücklassen muss?
- Was lasse ich zurück? Womit wissen sich meine Lieben von mir geprägt?
- …
Patientenverfügung, Vorsorge und Betreuung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, Sie bestimmen können, dass Sie im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung oder bei irreversiblen Schäden – etwa nach einem Unfall - mit sicherer Todesprognose nicht mit künstlichen Mitteln (Geräten, Organspenden) am Leben erhalten werden möchten.
Damit helfen Sie sich selbst, da eventuell unnötig langes Leiden verhindert wird. Darüber hinaus hilft die Verfügung aber auch den Ärzt*innen, die ansonsten Ihren mutmaßlichen Willen herausfinden müssten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.
Wichtig ist es, in der Patientenverfügung möglichst genau festzulegen, was Sie im Fall der Fälle nicht wollen. Eine allgemeine Formulierung: "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" reicht nach neuster Rechtsprechung nicht aus. Sie müssen genau sagen, was sie nicht wollen (keine künstliche Ernährung, keine Herz-Lungen-Maschine, keine künstliche Beatmung etc.). Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Rechtsanwalt dabei beraten.
Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung um zwei Dinge zu ergänzen:
- Einem Blatt bzw. einer Seite, auf dem Sie Ihre Wertvorstellungen festhalten („Wertanamnese“)
- Einer Vorsorgevollmacht, die eine Person Ihres Vertrauens benennt, die Sie im Krankheitsfall dann vertreten kann.
Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie im Vorhinein eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl als gesetzliche Vertreter einsetzen, falls Sie später Ihre Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit verlieren sollten. Der Vorteil dabei: Sie und Ihre Angehörigen sind nicht von der Einsetzung eines fremden, durch das Vormundschaftsgericht eingesetzten Betreuers abhängig. Die Bereiche, in denen die Vollmacht Gültigkeit haben soll, können individuell festgelegt werden. Auch ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Zur Abfassung einige Hinweise: Die Vollmacht muss eigenhändig unterschrieben werden und es muss auch mindestens ein Zeuge anwesend sein, der bestätigt, dass der Verfasser im Besitz all seiner geistigen Kräfte ist. Eine notarielle Beglaubigung ist außer bei Vollmachten für Grundstücksgeschäfte nicht nötig. Auch die Frage der Organspende kann in der Vollmacht eingeschlossen sein. Eine Aktualisierung etwa alle zwei Jahre ist sinnvoll.
Bei der Betreuungsverfügung wählt das Vormundschaftsgericht eine/n Betreuer*in aus. Die/der Verfasser*in kann jedoch Einfluss auf die Auswahl ausüben, so z.B. durch Angaben von Personen, die ihr/ihm nicht genehm sind. Die Verfügung muss nicht handschriftlich geschrieben sein, aber von zwei Zeug*innen unterschrieben werden. Alle zwei Jahre sollte sie aktualisiert werden.
Bei all dem kann Ihnen die "Christliche Patientenverfügung", gemeinsam herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz und der Ev. Kirche in Deutschland, helfen.
Sterbebegleitung
Kirche möchte nicht erst dann bei den Menschen sein, wenn sie den Lebensweg vollendet haben. Ob daheim oder im Krankenhaus – unser Platz als Seelsorger*innen ist stets bei den Menschen. Wir möchten Trost und Zuversicht spenden, da sein, Menschen in schwierigen Momenten begleiten, mit ihnen beten, sie segnen, sie stärken und ihnen Gottes Nähe und Liebe zusprechen. Manchmal kann das Gebet oder ein Segen helfen, ruhig zu werden und loslassen zu können.
Eine andere Form der Zuwendung kann auch die Krankensalbung sein, die wir eher in der katholischen Kirche verorten, die aber auch in der evangelischen Seelsorge ihren Platz hat. Sie ist eine liebevolle Zuwendung, die die Liebe Gottes zu seinem Geschöpf zum Ausdruck bringen soll. Aus diesem Blickwinkel und in dieser Hoffnung laden auch wir dazu ein.
Aussegnung
Viele Dinge müssen nach dem Tod eines geliebten Menschen geregelt werden, und so wird in der Regel zuerst der Bestatter angerufen. Wir als Seelsorger*innen erfahren meist erst durch den Bestatter vom Tod eines Gemeindemitglieds, das dann oft schon vom Sterbeort abgeholt und in die Ruheräume gebracht wurde. Für den Trauerprozess der Angehörigen wäre es oft hilfreich, sich in Ruhe, in Würde und in Stille verabschieden zu können.
Wir möchten dafür werben, nicht vorschnell in all den Dingen aufzugehen, die für die Beerdigung organisiert werden müssen. Es ist unser Angebot, zu Hause oder im Krankenhaus eine Aussegnungsfeier zu halten. Hier ist Raum für persönliche Gefühle, die nach einem Ausdruck verlangen: Tränen, Wut, ein Lächeln – nicht immer kommen sie uns in der Öffentlichkeit leicht über die Lippen. Zuhause fällt dies häufig leichter. Hier ist Raum für ein Gebet, eine letzte Berührung und das Abschiednehmen.
Trauerfeier
Die Trauerfeier und die anschließende Beisetzung sind für die Familie, aber meist auch für die Öffentlichkeit von Freunden, Nachbarn und Bekannten ein letzter Ausdruck von Zuneigung durch die Begleitung auf dem letzten Weg.
Rechtzeitig vor der Trauerfeier wird Ihre/Ihr Pfarrer*in mit Ihnen ein Trauergespräch führen, meist bei Ihnen zu Hause. Bei diesem Gespräch ist Zeit, über alles zu reden, was Sie bewegt. Im Erzählen entsteht ein ganz persönliches Bild von der/dem Verstorbenen: Was war sie/er für ein Mensch? Woran glaubte sie/er? Was war ihr/ihm wichtig? Was bleibt in Erinnerung? Was werden wir vermissen? Die Erinnerungsarbeit ist wichtig für den Trauerprozess der Angehörigen und gibt zugleich der/dem Seelsorger*in Anhaltspunkte für die persönliche Gestaltung der Traueransprache. Sagen Sie aber bitte deutlich, wenn Sie etwas aus Ihrem Gespräch nicht auf der Kanzel veröffentlicht wissen möchten. Pfarrer*innen stehen unter der Schweigepflicht, die mit dem Seelsorgegeheimnis verbunden ist.
Zur Gestaltung der Beisetzungsfeier wird auch das geistliche Leben der bzw. des Verstorbenen besprochen. Vielleicht wissen Sie ein Bibelwort, das der/dem Verstorbenen wichtig war (evtl. seinen Tauf- oder Konfirmationsspruch). Dies kann Grundlage für die Traueransprache sein. Hatte die/der Verstorbene ein Lieblingslied? Auch dies kann in der Gestaltung der Trauerfeier aufgenommen werden. Manchmal kann es für die Angehörigen hilfreich sein, wenn sie sich aktiv an der Trauerfeier beteiligen. Aber bitte bedenken Sie, dass Sie durch den Tod getroffen sind und die Trauerfeier der Moment des schmerzlichen Abschieds sein wird. Bitte muten Sie sich nicht zu viel zu.
Die Bestattung selbst hat zwei Teile: den Gottesdienst in der Trauerhalle und den Abschied am Grab.
Im Trauergottesdienst soll Zeit und Gelegenheit sein für Trauer, Erinnerung, Klage, Dank, Stille und Fürbitte. Das Leben der/des Verstorbenen kommt in angemessener Weise zur Sprache. Biblische Texte und eine Ansprache stellen den Bezug zwischen dem vergangenen Leben und der bergenden Liebe Gottes her. Die Verkündigung geschieht im Glauben an die Auferweckung der Toten, der Sterbe- und Todeserfahrungen und Trauer umschließt, ohne sie beschönigen zu wollen. Der Trauergottesdienst ist ein Handeln der versammelten Gemeinde. Hinterbliebene, Freund*innen, Kolleg*innen, Nachbar*innen und Kirchengemeinde begehen den Gottesdienst gemeinsam. Damit die Feier den Bedürfnissen der Trauernden entspricht und dem vergangenen Leben gerecht wird, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Feier individuell zu gestalten. Dies betrifft vor allem die Auswahl von Instrumentalmusik und Liedern, Bibelstellen und anderen ansprechenden Texten.
Nach der Trauerfeier in der Trauerhalle am Friedhof zieht die Trauergemeinde zum Grab. Am Grab angekommen wird der Sarg oder die Urne von den Sargträgern in das Grab abgelassen. Dieser Moment ist für die Angehörigen sehr schmerzhaft. Erstmals verschwindet der Sarg /die Urne aus dem Blick und kommt dort an, wo die letzte Ruhestätte ist.
Die/der Pfarrer*in spricht am offenen Grab ein Schriftwort. Es folgt der dreimalige Erdwurf mit den Worten: Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub.
Ein Bibelwort zur Auferstehung der Toten schließt sich an. Dann betet die versammelte Trauergemeinde das Vaterunser und erhält zum Abschluss der Trauerfeier den Segen.
Danach können Sie sich ganz persönlich von der/dem Verstorbenen verabschieden. Es folgt dann das Kondolieren der Trauergäste.
Ein letzter wichtiger Hinweis: Auch Kinder, mögen sie noch so klein sein, haben oft das Bedürfnis, dabei zu sein. Denn auch sie trauern und brauchen ihren Ort und die Begleitung durch einen vertrauten Menschen, der nicht betroffen ist. Jesus sagt: „Lasst die Kinder zu mir kommen und wehrt sie nicht ab.“
hilfreiche Fragen
erste Schritte
- Im Sterbefall ist ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus.
- Wen will ich weiterhin sofort benachrichtigen, wer soll es erst morgen erfahren?
- Möchte ich bei der Einsargung und Abholung dabei sein? Möchte ich in diesem schweren Augenblick jemanden bei mir haben? Möchte ich für diese Zeit eine/n Pfarrer*in kommen lassen? Ist die Form der Aussegnungsfeier für mich eine Hilfe?
- Welches Bestattungsunternehmen will ich beauftragen?
- Habe ich die wichtigsten Dokumente, die ich für die Sterbepapiere und das Standesamt brauche?
Bestattung
- Hat sich der/die Verstorbene dazu geäußert, wie und wo er/sie begraben werden will?
- Besteht bereits bei einem Bestattungsunternehmen ein Vorsorgevertrag?
- Welche Kleidung soll der/die Verstorbene tragen, wenn er/sie im Sarg liegt?
- Habe ich mich schon für eine Sargausstattung entschieden und wie viel Geld will ich dafür ausgeben?
- Welche Bestattungsform ist die richtige?
- Ist ein Grab vorhanden: Müssen dort Ruhefristen eingehalten oder verlängert werden? (Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung)
- Wenn ich mich für eine Feuerbestattung entschieden habe: Will ich eine Beisetzung der Urne in der Erde? In einem bestehenden Familiengrab oder speziellen Urnengrab? Will ich eine Beisetzung der Urne in einer Urnenwand (Kolumbarium)? (Informationen über die verschiedenen Bestattungsformen auf unseren ev. Friedhöfen finden Sie unter der Rubrik Friedhöfe hier auf der Homepage!)
Trauerfeier
- Will ich mir bei den folgenden Schritten von den professionellen Bestattungsunternehmen helfen lassen. Welche Teile davon will ich evtl. selbst übernehmen? Was will ich anderen überlassen?
- Möchte ich eine Traueranzeige in die Zeitung setzen? Wähle ich ein Bibelwort als Überschrift? Wer sind die Angehörigen, die dabei genannt werden sollen und in welcher Reihenfolge?
- Möchte ich private Todesanzeigen verschicken? Was soll darauf stehen? Wer soll es drucken, wann muss es fertig sein? Wer hat und schreibt die Adressen und sorgt für den Versand?
- Möchte ich viele Blumen am Grab oder möchte ich darum bitten, dass man statt Blumen auch für einen Zweck spenden kann, der der/dem Verstorbenen wichtig war?
- Will ich Blumen auf dem Sarg?
- Möchte ich einen Kranz in Auftrag geben und was soll auf der Schleife stehen?
- Möchte ich zur Trauerfeier eine Blume in der Hand halten?
- Welche Musik hat der/die Verstorbene besonders geliebt? Welche Musik kann mir helfen, mit der Trauer zurecht zu kommen?
Weitere Überlegungen
- Wen muss ich vom Todesfall informieren? Mit dem Arbeitgeber des/der Verstorbenen ist die Übergabe von persönlichen Sachen aus dem Büro abzustimmen. Der Krankenkasse ist die Sterbeurkunde zuzuschicken.
- Bezog der/die Verstorbene Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher im Abonnement? Wie sind die Kündigungsfristen?
- War der/die Verstorbene Mitglied in einem Verein? Auch hier steht die Kündigung an.
- Welche Versicherungen hatte der/die Verstorbene abgeschlossen? Welche Versicherungen muss ich informieren (Lebensversicherung – Mitteilungsfrist beachten), welche muss ich kündigen?
- Soll ich den Telefonbucheintrag ändern, das Telefon um- oder abmelden?
- Vorsicht : Nach Erscheinen von Todesanzeigen werden häufig Betrüger und Einbrecher aktiv. Deshalb: Bezahlen Sie keine Rechnungen, die zweifelhaft erscheinen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Rechnungssteller auf und verlangen eine Vertragskopie. Bitten Sie eine vertraute Person, während der Trauerfeier auf die Wohnung/Haus aufzupassen.
Mit dem Tod weiter leben
Vor meinem eigenen Tod ist mir nicht bang,
Nur vor dem Tode derer, die mir nah sind.
Wie soll ich leben, wenn sie nicht mehr da sind?
Der weiß es wohl, dem gleiches widerfuhr;
Und die es trugen, mögen mir vergeben.
Bedenkt: den eignen Tod, den stirbt man nur,
Doch mit dem Tod der andern muss man leben.
(Mascha Kaléko)
Um Trauer zu bearbeiten, ist das Gespräch wichtig. Wenn sich die Umwelt nach einigen Tagen oder Wochen wieder dem Alltagsgeschehen zuwendet, dann brauchen Trauernde oft jemanden zum Zuhören und zum Gespräch über die/den Verstorbene/n und die Alltagssorgen. Nicht immer ist ein solches Gespräch mit den nahen Bezugspersonen möglich, denn Nachbarn, Freund*innen und Familienmitglieder gehen oft anders mit Trauer um – trotz allen freundlichen Zuspruchs, den man in der Trauer erfährt.
Scheuen Sie sich nicht, sich auch nach Wochen oder nach Monaten solche Gesprächspartner oder Gesprächspartnerinnen zu suchen. Wir Pfarrer*innen sind gerne für Sie da!
Auch der Verein für Trauerarbeit Hattingen e.V. macht Angebote der Trauerarbeit, dazu gehören: professionelle Hilfe in Einzelgesprächen, Gottesdienste für Trauernde, Angebote von Trauergruppen in Welper und Witten (z.B. für verwaiste Eltern, für jüngere Verwitwete, für Kinder und Jugendliche) und ein wöchentliches Trauercafé in Blankenstein.
Unter der Überschrift „traurig – mutig – stark“ kommen hier Menschen miteinander in Kontakt, die in einer ähnlichen Situation sind und einander verstehen können. Sie werden dabei kompetent begleitet von den ausgebildeten Trauerbegleiterinnen und Beraterinnen des Trauervereins. Infos unter: www.traurig-mutig-stark.de