Fragen zur Trauung

Kann man sich den Pfarrer/die Pfarrerin für seine Trauung selber aussuchen?

Im Prinzip ja. Erste/r Ansprechpartner*in ist aber die/der für Sie zuständige Gemeindepfarrer*in.

Wo bekomme ich einen Termin für die Trauung?

Für die Terminvergabe rufen Sie bitte im Gemeindebüro an. Dort erfahren Sie, ob die Kirche zu Ihrem Wunschtermin frei ist. Danach sollten Sie sofort Kontakt mit der/dem Pfarrer*in aufnehmen und den Termin auch mit ihr/ihm absprechen.

Was passiert im Traugespräch? Was müssen wir mitbringen?

Für das Gespräch gibt es kein festes Schema. Es geht vor allem darum, sich kennen zu lernen und den Gottesdienst zu planen. Plaudern Sie ruhig ein wenig aus dem Nähkästchen, das gibt den Pfarrer*innen Anhaltspunkte zur persönlichen Ansprache in der Traupredigt. Und bringen Sie gerne eigene Wünsche und Erwartungen an die Gestaltung des Gottesdienstes ein!
Nicht vergessen: Spätestens zur Trauung sollten Sie das Stammbuch mitbringen, damit die kirchliche Trauung dort eingetragen werden kann. Wichtig ist auch: Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.
Das Trauformular für die Eintragung in die Kirchenbücher unserer Gemeinde bekommen Sie bei Ihrer/Ihrem zuständigen Pfarrer*in, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen oder vorher zuschicken können.
Für das Trauformular benötigen wir neben einigen allgemeinen Angaben (Namen, Geburtsdaten u.a.) auch die Daten von Taufe und Konfirmation. Es ist hilfreich, diese Daten vor dem Gespräch schon einmal herauszusuchen (im Stammbuch der Eltern) und mitzubringen.
Paare, die nicht zu unserer Gemeinde gehören, brauchen eine so genannte Dimissoriale von ihrer Heimatgemeinde. Meist genügt ein Anruf im Gemeindebüro Ihrer Ortsgemeinde, damit sie Ihnen zugeschickt wird.
Schön wäre es auch, wenn Sie schon sich im Vorfeld Gedanken über ihren Trauspruch machen könnten. Eine Auswahl an schönen Trausprüchen finden Sie unter: www.trauspruch.de.

Und wenn mein Partner einer anderen Konfession angehört?

In einer konfessionsverschiedenen Ehe gibt es die Möglichkeit einer katholischen Trauung mit Beteiligung einer/eines evangelischen Geistlichen bzw. einer evangelischen Trauung mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen – je nachdem, ob Sie sich für eine katholische oder eine evangelische Kirche entscheiden.  Eine „ökumenische“ Trauung gibt es leider nicht. Mit beiden zuständigen Geistlichen sollte nach Möglichkeit ein gemeinsames Gespräch geführt werden.

Und wenn mein Partner/meine Partnerin nicht mehr in der Kirche ist, oder einer ganz anderen Religion (z.B. dem Islam) angehört?

Wenn ein/e Partner*in evangelisch ist und der/die andere Partner*in einer anderen Religion oder keiner Religion angehört, können wir dennoch gerne einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung feiern.

Wie ist es mit gleichgeschlechtlichen Paaren?

Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2014 in der Evangelischen Kirche von Westfalen in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Eine der zu segnenden Personen muss evangelisch sein.

Was kommen für Kosten auf mich zu?

Für Gemeindeglieder unserer Kirchengemeinde entstehen für die Nutzung unserer Kirchen keine Gebühren. Der Blumenschmuck und eine musikalische Ausgestaltung des Gottesdienstes muss allerdings vom Brautpaar finanziert werden.

Von Menschen aus anderen Gemeinden, die sich bei uns trauen lassen wollen, erwarten wir eine Spende für die Nutzung unserer Kirche. Sprechen Sie darüber mit Ihrer/Ihrem Pfarrer*in.

Wie läuft die Trauung konkret ab?

Ein Traugottesdienst kann - vereinfacht gesagt - in drei Teile eingeteilt werden.
Der erste Teil mit Psalm, Gebet und Lied dient der Sammlung und dem Lobpreis Gottes, denn Gott hat diese Liebe geschenkt.
Mit der Predigt über den Trauspruch beginnt der mittlere Abschnitt. Es folgt die eigentliche Trauung, in der Reihenfolge: Schriftlesung, Trauversprechen/Traufrage, Ringwechsel und Segen. Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe „ein weltlich Ding“, d.h. die Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen. Im Traugottesdienst wiederholen wir zwar die Zeremonie und das Trauversprechen. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes aber steht der Segen als Wegbegleitung Gottes für das Hochzeitspaar.
Wünscht sich das Ehepaar ein gemeinsames Abendmahl, oder wird im Traugottesdienst getauft, schließt sich dies jetzt an.
Im Schlussteil folgen Fürbitten und Vaterunser. Mit dem allgemeinen Segen geht die ganze Hochzeitsgemeinde in das sich anschließende Fest.

Kann ich kirchlich getraut werden, wenn ich geschieden bin?

Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuldgefühle, Wut und Trauer sind unterschwellige Themen in jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Insofern ist die Wiederverheiratung bereits geschiedener Menschen in der Ev. Kirche möglich!

Dürfen wir auch im Freien oder an einem anderen besonderen Ort heiraten?

Grundsätzlich ist die Kirche der Ort für einen Gottesdienst, also auch für die kirchliche Trauung. In besonders begründeten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie Ihre/Ihren Pfarrer*in darauf an.

Wo innerhalb des Gottesdienstes können Verwandte und Freunde mit gestalten?

Häufig möchten die Trauzeugen, gute Freunde, Eltern oder Geschwister die kirchliche Trauung mitgestalten, z.B. einen Bibeltext oder ein Gebet lesen oder etwas singen. Sehr schön ist auch die Beteiligung bei den Fürbitten durch persönliche Bitten.

Können wir selbst Lieder aussuchen?

Dies ist natürlich möglich. Sicher haben Sie ein Lieblingslied oder Sie finden im Gesangbuch einen Liedtext, der Ihnen besonders passend erscheint. Bringen Sie solche Wünsche und Vorschläge ins Traugespräch mit ein! Bedenken Sie aber bitte, dass die gewünschten Lieder zur Trauung passen und nicht zu unbekannt sein sollten, damit möglichst viele Ihrer Gäste mitsingen können.

Ist es möglich neben der Orgel auch andere Musik auszuwählen?

Auch dies ist möglich. Sie können gerne Solist*innen, eine Band oder einen Chor engagieren. Auch das Einspielen eines Stückes von einem Tonträger, das für Sie besondere Bedeutung hat, kann Berücksichtigung finden. Um solche zusätzlichen Gestaltungselemente müssen Sie sich aber selber kümmern. Falls Sie Musiker haben, die proben müssen, können sie dies während der üblichen Öffnungszeiten der Kirche tun. Wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro.

Wer macht die Liedblätter oder Gottesdienstprogramme?

Viele Paare wünschen sich für die kirchliche Trauung ein "Programmheft". Das ist oft auch sinnvoll, weil nicht alle Hochzeitsgäste sich in der Liturgie oder im Ablauf des Traugottesdienstes zu Hause fühlen. Die Liedblätter werden in einer schlichten aber schönen Form gerne von uns erstellt und im Gemeindebüro kopiert.  Wenn Sie allerdings besondere Gestaltungswünsche (besonderes Papier, Schleifen, etc.) haben, müssen Sie  für das Programmblatt selber sorgen.

Was ist, wenn ein Freund oder eine Freundin etwas im Traugottesdienst vortragen möchte? 

Das ist möglich, sollte aber wegen des genauen Gottesdienstablaufs mit der/dem Pfarrer*in abgesprochen werden. Sprechen Sie die Frage im Traugespräch an oder geben Sie ihrer/ihrem Freund*in die Telefonnummer der/des für Sie zuständigen Geistlichen.

Ist es möglich, den Kollektenzweck selber festzulegen?

Ja, das ist bei uns grundsätzlich möglich. Der Verwendungszweck kann außerhalb der Gemeinde liegen (ein Hilfsprojekt, soziale Initiativen o.ä.), er kann aber auch einem bestimmten Bereich der eigenen Gemeinde gewidmet werden (Kinder- Konfirmanden- oder Jugendarbeit / Renovierung der Kirche / Ev. Kindergarten / Matthias-Claudius-Haus / Flüchtlingsarbeit, … usw.). Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an.

Wer schmückt eigentlich die Kirche?

Die Gemeinde sorgt bei einer Trauung nicht für besonderen Blumenschmuck. Es ist hilfreich, einen Floristik-Betrieb damit zu beauftragen und z.B. eine Dekoration an den Außenseiten der Kirchenbänke oder ein besonderes Gesteck für den Altar anfertigen zu lassen. Wir freuen uns, wenn wir die Blumen für den Sonntagsgottesdienst nutzen dürfen. Alle damit verbundenen Fragen klären Sie bitte mit dem Gemeindebüro.

Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen. Geht das?

Dieser Brauch kommt aus dem Mittelalter, als der Vater seine Tochter vor der Kirchentür dem Ehemann übergab und mit ihm den Ehevertrag schloss. Die Frauen selber hatten da nicht viel zu sagen. Diese Zeiten sind heute zum Glück vorbei und dieser Brauch macht eigentlich keinerlei Sinn mehr. Trotzdem wird er häufig gewünscht, denn mit dieser Geste fällt es manchem Vater leichter, sich von seiner Tochter zu lösen. Und manche Braut möchte ihrem Vater im Gottesdienst diese besondere Rolle ermöglichen. Sprechen Sie die Varianten des Einzugs in die Kirche mit Ihrer/Ihrem Pfarrer*in ab.

Brauchen wir eine Probe?

Im Internet oder in Hochzeitszeitschriften werden Sie manchmal darauf hingewiesen, einen Termin für einen Probedurchlauf mit der/dem Pfarrer*in zu vereinbaren. Das machen wir hier nicht! Vertrauen Sie Ihrer/Ihrem Pfarrer*in, dass sie/er Sie sicher durch den Traugottesdienst leitet.

Dürfen wir im Gottesdienst Fotos machen?

Wir möchten Sie herzlich bitten, in Ihren Familien darauf hinzuwirken, dass keine „Pressekonferenz mit Blitzlichtgewitter“ in Ihrer Trauung stattfindet. Der besondere Moment lässt sich sowieso nicht im Foto festhalten und viele umherlaufende Fotograf*innen stören den Gottesdienst. Wenn Sie aber einen Fotografen mit dezentem Fotografieren beauftragen, ist dies möglich.

Bis wann braucht die Organistin spätestens den Ablauf bzw. die Lieder, die gespielt werden sollen? 

In der Regel bespricht die/der Pfarrer*in mit der Organistin oder dem Organisten den Ablauf und die Lieder für die Trauung. Wenn Ihr Traugottesdienst neben den Liedern noch andere musikalische Beiträge aufweist, sollten Sie dies frühzeitig mit der Organistin besprechen.

Dürfen Blumen gestreut werden?

Natürlich dürfen Blumenkinder am Schluss der Trauung in und vor der Kirche auch Blumen streuen. Diese werden nach dem Traugottesdienst von unserer Küsterin wieder beseitigt. Vom Reiswerfen bitten wir abzusehen.

Wo können unsere Gäste parken?

Der große Parkplatz der Volksbank bietet in Sprockhövel ausreichenden Parkraum. In Bredenscheid kann an der Johannessegener Straße geparkt werden. Ein Hochzeitsauto kann auch bis zur Kirche vorfahren. Wir bitten Sie, dies mit dem Gemeindebüro vorher abzusprechen.